Definition von Mediation

"Mediation ist Vermittlung" scheint wohl die einfachste Formel zu sein. Ähnlich kurz, aber aussagekräftiger: "mediation is facilitated negotiation" (Riskin 2001), was die Mediation als "moderierte Verhandlung" beschreibt. Zahlreiche sehr unterschiedliche Definitionen von Mediation findet man in der Literatur (Falk 2000), keine wird die "einzig wahre" sein. Recht brauchbar erscheint die folgende des international bahnbrechenden österreichischen Bundesgesetzes über "Mediation in Zivilrechtssachen" (ZivMediatG 2003), die nach intensiven Diskussionen aus den unterschiedlichsten "Quellenberufen" der Mediationsszene entstanden ist und wesentliche Elemente von Mediation birgt:

"Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen."

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Bedrohliche oder krisenhafte Situationen in Form von Störungen in der internen und externen Kommunikation brechen manchmal völlig überraschend in ein Unternehmen ein. Sofortige Abwehrmaßnahmen dämmen Konfliktkosten zumindest ein oder sind eine Chance und bringen sogar einen Zugewinn. Reagieren Sie je früher desto besser. Auch wenn Sie bereits vor Gericht stehen, kann der Prozess laut EU-Richtlinie jederzeit für eine Mediation unterbrochen werden.


 

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