Definition von Mediation

"Mediation ist Vermittlung" scheint wohl die einfachste Formel zu sein. Ähnlich kurz, aber aussagekräftiger: "mediation is facilitated negotiation" (Riskin 2001), was die Mediation als "moderierte Verhandlung" beschreibt. Zahlreiche sehr unterschiedliche Definitionen von Mediation findet man in der Literatur (Falk 2000), keine wird die "einzig wahre" sein. Recht brauchbar erscheint die folgende des international bahnbrechenden österreichischen Bundesgesetzes über "Mediation in Zivilrechtssachen" (ZivMediatG 2003), die nach intensiven Diskussionen aus den unterschiedlichsten "Quellenberufen" der Mediationsszene entstanden ist und wesentliche Elemente von Mediation birgt:

"Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen."

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PRESSEZITATE

Wenn man die vermeidbaren Kosten solcher Konflikte und den entgangenen Nutzen vernünftiger Lösungen zusammenrechnet, kommt man auf mehr als 100 Millionen Euro Schaden im Jahr.

 

Er trug zu einvernehmlichen Lösungen bei umstrittenen Flughafenbauten ebenso bei, wie zu glimpflichen Enden von Nachbarschaftsstreits, Firmenübergaben oder dem Verfahren um neun Deutsche, die in ihrer Gondel 2005 von einer Hubschrauberlast in den Tod gerissen wurden.

 

Mediation wird überall dort gebraucht, wo zwei oder mehrere Geschäftspartner in einen Konflikt geraten, der zu verrechtlichen beginnt.

 

Das ist ein sehr wichtiges Zeichen der Landesregierung. Sie diskutiert damit auf gleicher Augenhöhe mit Betroffenen, Gegnern und Befürwortern und drückt aus, dass es ihr ernst ist, eine Lösung zu finden. Schließlich trifft ja die Landesregierung auch die Entscheidung.


 

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