Ist Vertraulichkeit gegenüber Informationen und Unterlagen gewahrt?

Ja, absolut! Die FALK Group arbeitet in Business Mediation oder mediativem Advisory ausschließlich mit "eingetragenen Mediatoren" und Beratern von der Liste des österreichischen Justizministeriums. Sie unterliegen daher einer äußerst strengen und umfassenden "absoluten" Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Mediationsgesetz. Das heißt, dass selbst bei Entbindung seitens der Auftraggeber sogar vor Gericht, unter normalen Umständen keine Zeugenaussage getätigt werden darf. Diese oberste Maxime der Business Diskretion gilt ebenso für alle unsere administrativen Mitarbeiter und FALK Group Kooperationspartner.

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FÜR SIE ENTWICKELT

Speedmediation: Binnen 48 Stunden erhalten Sie einen 2-Stunden Termin in unserem Praxisraum, ein Flipchart-Protokoll relevanter Erkenntnisse, erste schriftliche Empfehlungen für mögliche Lösungswege und eventuelle weitere Mediationsschritte sowie ein Memo über sofortige (Teil-)Einigungen.

Kosten Übernahme durch die Wirtschaftskammer und/oder Rechtsschutzversicherer teilweise möglich. Wir beraten Sie gerne, denn unser ganzes Streben gilt Ihrem Erfolg und optimalen maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen durch Business Excellenz unserer Leistungen.


 

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