Ist Vertraulichkeit gegenüber Informationen und Unterlagen gewahrt?

Ja, absolut! Die FALK Group arbeitet in Business Mediation oder mediativem Advisory ausschließlich mit "eingetragenen Mediatoren" und Beratern von der Liste des österreichischen Justizministeriums. Sie unterliegen daher einer äußerst strengen und umfassenden "absoluten" Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Mediationsgesetz. Das heißt, dass selbst bei Entbindung seitens der Auftraggeber sogar vor Gericht, unter normalen Umständen keine Zeugenaussage getätigt werden darf. Diese oberste Maxime der Business Diskretion gilt ebenso für alle unsere administrativen Mitarbeiter und FALK Group Kooperationspartner.

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KOOPERATION

Business Mediation ist insbesondere auf Kooperation aufgebaut. Es ist ein nachgewiesenes evolutionäres Prinzip, dass nur Kooperation und zwar auf freiwilliger Basis das Überleben garantiert und Qualität erzeugen kann. Deshalb gibt die FALK Group auch ihr Wissen in ausgewählten Seminaren weiter und ist auch im Verbund mit starken Partnern, die Ihren Interessen dienen.

Schnell, flexibel, international.


 

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