Ungleiche Machtsituationen zwischen den Kontrahenten (etwa zwischen Arbeitnehmer und -geber, Konsument und Produzent, Bürger und Staatlichkeit, Lehrer und Schüler etc.) sollten vom Mediator erkannt und entsprechend berücksichtigt werden. Die Beteiligten haben das Problem möglichst als gemeinsames anzuerkennen und die Verantwortung zur Regelung gleichwertig zu tragen. Gerade dieser Punkt ist insbesonder in der Wirtschaftsmediation in Organisationen und in höheren sozialen Komplexitäten, die immer hierarchische Strukturen erzeugen, sehr heikel; unerfahrene Mediatoren tappen hier fast unvermeidlich in Fallen und auf Tretminen, indem sie vielleicht der Illusion erliegen, Machtverhältnisse einfach "wegvereinbaren" zu können. In der Realität ist zumeist höchstens ein gewisser, bewusster Machtverzicht möglich, der jedoch klargestellt, das heißt vom Mediator - ebenso wie die Repräsentantenproblematik - unbedingt aktiv angesprochen und bearbeitet werden muss.

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