Wie erfolgt die Honorarbegleichung?
Bei längerfristigen Aufträgen sind 50% der gesamten Auftragssumme nach Beginn der ersten Auftragsphase laut Auftragsbeschreibung im Vorhinein fällig. Die restlichen 50% sind nach Durchführung der jeweils definierten Phasen fällig. Erfolgshonorare werden nach Erreichung des definierten Erfolgsziels fällig. Honorare für einmalig stattfindende Beratungen (Mediationen oder Advisories) oder für Trainings, Seminare Kongresse etc. sind gänzlich vorschüssig zu bezahlen.