Mediationsnacht

„…Rechtlich beanstandet hat der Gerichtshof allerdings Teile der Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses, der durchschnittlich 150 planmäßige Flugbewegungen in einer Nacht erlaube, von denen 17 auf die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr, die sogenannte Mediationsnacht, entfallen dürfen. Die Zulassung der 17 Flüge in der Mediationsnacht sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren, urteilten die Richter. Auf die Nachtruhe sei in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Diesem Gebot trage der Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend Rechnung. Die von der Planfeststellungsbehörde als Rechtfertigung für die Regelung vorgetragenen Gründe hielten einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand…“

(Auszug aus dem Erkenntnis des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs 24/2009 zu Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main)

Kontakt

Bitte geben Sie uns Ihre
Kontaktdaten per Mail bekannt,
wir rufen Sie gerne zurück.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

FÜR SIE ENTWICKELT

Speedmediation: Binnen 48 Stunden erhalten Sie einen 2-Stunden Termin in unserem Praxisraum, ein Flipchart-Protokoll relevanter Erkenntnisse, erste schriftliche Empfehlungen für mögliche Lösungswege und eventuelle weitere Mediationsschritte sowie ein Memo über sofortige (Teil-)Einigungen.

Kosten Übernahme durch die Wirtschaftskammer und/oder Rechtsschutzversicherer teilweise möglich. Wir beraten Sie gerne, denn unser ganzes Streben gilt Ihrem Erfolg und optimalen maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen durch Business Excellenz unserer Leistungen.


 

 AGB  |  Impressum  |  Copyright © Dr. Gerhard Falk 2023. All Rights Reserved.